Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien
Was wird gefördert?
Das Marktanreizprogramm gibt Förderungen für den Einsatz von Techniken zur Nutzung Erneuerbarer Energien.
Es werden gefördert:
1) Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
2) Verfeuerung von fester Biomasse (z.B. Holzpelletkessel und Holzvergaserkessel) zur Raumheizung bis 100 kW
3) Hocheffiziente Wärmepumpenanlagen
4) Visualisierungsmaßnahmen für Solaranlagen und Biomasseheizungen in Schulen
Zusätzlich gibt es einen Effizienzbonus für energiesparende Gebäude oder einen Kombinationsbonus für den gleichzeitigen Einbau eines Öl-/Gas-Brennwertkessels, einer Holzpelletheizung oder einer Wärmepumpe.
Es werden nur Anlagen in Bestandsgebäuden gefördert.
Anlagen in Neubauten werden nur im Rahmen der Innovationsförderung in Mehrfamilienhäusern und Sonnenhäusern gefördert.
Zusatzförderung nach dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE):
Seit dem 1. Januar 2016 wird für heizungsunterstützende Solaranlagen und Holzpelletkessel ein zusätzlicher Bonus von 20 % gewährt.
Voraussetzung: Die neu errichtete Anlage muss der Ersetzung bzw. solarthermischen Modernisierung von einer besonders ineffizienten Altanlagen im Gebäudebestand dienen. Zudem muss die Ersetzung der Altanlage mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems kombiniert werden.
Als besonders ineffizient im Sinne dieser Richtlinie gelten Wärmeerzeuger, die zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende drei Kriterien erfüllen:
1. Betrieb auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl)
2. Keine Nutzung der Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie
3. Es liegt kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor
Zur Optimierung des gesamten Heizungssystems sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
1. Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (Heizungscheck)
2. Hydraulischer Abgleich
3. Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem (z. B. die Optimierung der
Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler)
Die Optimierungsmaßnahmen werden pauschal mit 600 € gefördert. Dies ist nicht kumulierbar mit dem Optimierungsbonus nach den MAP-Richtlinien.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, freiberuflich Tätige und mittelständische Unternehmen, Kommunen,
Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine
Wie wird gefördert?
1) Solaranlagen für die Warmwasserbereitung
Die Förderung beträgt mindestens 500 € oder 50 €/m²
2) Solaranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung bis 40 m² Kollektorfläche:
Solaranlagen, die auch die Raumheizung unterstützen werden mit 140 € pro m² Kollektorfläche gefördert.
Die Förderung beträgt mindestens 2.000 € (mit APEE-Bonus 2.400 €).
Für die Solaranlage gelten folgende Mindestanforderungen:
– Bei Flachkollektoren 9 m² Kollektorfläche
– Bei Vakuumkollektoren 7 m² Kollektorfläche
– Pufferspeichervolumen von mindestens 40 Liter/m² bei Flachkollektoren bzw.
50 Liter/m² bei Vakuumkollektoren
3) Innovationsförderung von großen Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern und Sonenhäusern:
Gefördert werden Solaranlagen ab einer Größe von 20 m² bis 100 m² Kollektorfläche in Sonnenhäusern (solare Deckung größer 50 Prozent, Effizienzhaus 55) und in Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche.
Der Fördersatz beträgt 100 € pro m² Kollektorfläche bei reiner Warmwasserbereitung und 200 € pro m² Kollektorfläche bei kombinierter Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Bestandsgebäuden. Im Neubau beträgt die Förderung 75 €/m² für Warmwasser-Solaranlagen und 150 €/m² bei Heizungs-Solaranlagen.
Neu ist hier eine Förderung nach der Leistungsfähigkeit der Kollektoren, dies ergibt bei guten Kollektoren eine höhere Förderung. Die Förderung beträgt hier 0,45 € * jährlicher Kollektorertrag * Anzahl Kollektoren.
4) Prozesswärme
Thermische Solaranlagen für die Prozesswärme ab 20 m² Kollektorfläche werden mit 50 % der nachgewiesenen Nettoinvestionskosten gefördert.
Biomassekessel und Wärmepumpen für die Prozesswärmebereitstellung werden mit 30 % der nachgewiesenen Nettoinvestionskosten gefördert, maximal 12.000 € bei Biomasse und maximal 18.000 € bei Wärmepumpen.
5) Holzpelletkessel mit automatischer Feuerungsregelung und automatischer Beschickung (von 5 bis 100 kW) werden mit 80 € pro kW Kesselleistung gefördert.
Die Förderung beträgt mindestens:
Pellet-Wohnraumöfen mit Wassertasche 2.000 € (mit APEE-Bonus 2.400 €)
Pelletkessel 3.000 € (mit APEE-Bonus 3.600 €)
Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l pro kW Kesselleistung 3.500 € (mit APEE-Bonus 4.200 €)
6) Holzpellet-Brennwertkessel
Holzpellet-Brennwertkessel werden im Neubau mit 3.000 € und in Bestandsgebäuden mit 4.500 € (mit APEE-Bonus 5.400 €) gefördert.
Holzpellet-Brennwertkessel mit Pufferspeicher erhalten im Neubau 3.500 € und in Bestandsgebäuden 5.250 € (mit APEE-Bonus 6.300 €) Förderung
7)Hackschnitzelkessel, die mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 l pro kW Kesselleistung installiert werden, werden mit 3.500 € (mit APEE-Bonus 4.200 €) gefördert.
Scheitholzvergaserkessel , die mit einem Pufferspeicher von mindestens 55 l pro kW Kesselleistung installiert werden, werden mit 2.000 € (mit APEE-Bonus 2.400 €) gefördert.
8) Effizienzbonus:
Holzpelletkesselanlagen und Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung erhalten in besonders gut gedämmten Häusern einen Effizienzbonus.
Effizient im Sinne dieser Vorschrift sind Gebäude, die die Anforderungen an der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 30% unterschreiten:
Der Effizienzbonus beträgt 50 % der Basisförderung. Effizienzbonus und Kombinationsbonus sind nicht miteinander kumulierbar
9) Kombinationsförderung:
Die Kombination einer Solaranlage für die Raumheizung und Warmwasserbereitung mit einem neuen Heizkessel wird mit 500 € gefördert, wenn
– ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen Öl- oder Gas-Brennwertkessel
ausgetauscht wird
– ein Holzpelletkessel oder eine Wärmepumpe eingebaut wird
– der Hydraulische Abgleich muss durchgeführt werden
– es müssen Heizungspumpe mit der Energieklasse A eingebaut werden
10) Effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes:
a) Die Förderung für Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen beträgt 4.500 €.
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,8 betragen.
b) Die Förderung für Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt 1.300 €, bei leistungsgeregelten Wärmepumpen pauschal 1.500 €
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,5 betragen.
11) Optimierungsmaßnahmen werden zusätlich zu den oben genannten Förderungen mit 10 Prozent der Nettoinvestitionskosten, maximal die Hälfte der entsprechenden Basisförderung gefördert.
Zu den Optimierungsmaßnahmen zählen: Einbau eines Pelletlagers, Austausch von Heizkörperventilen und vieles mehr.
Wird der APEE-Bonus genutzt, beträgt die Förderung für Optimierungsmaßnahmen pauschal 600 €.
12) Visualisierung
Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Veranschaulichung dieser Technologie auf öffentlichen Gebäuden werden mit den Nettoinvestitionskosten, maximal 1.200 €, gefördert.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist nur zulässig wenn sich die Förderung dadurch maximal verdoppelt wird.
Kreditförderungen dürfen unbegrenzt in Anspruch genommen werden.
Die Förderung wird erst nach Fertigstellung der Anlage beantrag, Ausnahme Innovationsförderung für Solaranlagen.
Wo stelle ich meinen Antrag?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn
Die Förderung wird nach Fertigstellung der Solaranlage oder des Pelletkessels beantragt.
Solaranlagen, die den Innovationsbonus nutzen wollen, müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden.
Richtlinie für das Marktanreizprogramm
Weitere Informationsmöglichkeiten:
BAFA: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
Bundesumweltministerium: http://www.bmu.de
(Alle Angaben ohne Gewähr)