Landesförderprogramm progress.nrw

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem:

1) Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
2) Gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme

3) Thermische Solaranlagen

4) Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
5) Wasserkraftanlagen

6) Wärmeübergabestationen für Nah- und Fernwärme
7) Biomasseanlagen: Pelletheizung, Holzhackschnitzelheizung
8) Wärme- und Kältespeicher

9) Wärmenetze
10) Oberflächennahe Geothermie
11) Passivhäuser inkl. Lüftungsanlagen

12) Mieterstrommodelle in Wohngebäuden

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Schulen, Kindergärten
Wie wird gefördert?

1) Wohnungslüftungsanlagen:
a) zentrale Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Einfamilienhäusern:
– in Bestandsgebäuden mit 2.000 €
– in Neubauten mit 1.000 €
In Mehrfamilienhäusern mit 1.000 € bzw. 2.000 € pro Wohneinheit
(maximal 20 % der Investitionskosten).
b) dezentrale Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden werden mit 200 € pro Gerät
und Wohnraum (maximal 1.000 € pro Wohnung) gefördert

2) Gewerbliche Wärmerückgewinnungsanlagen
werden mit maximal 15 % der Investitionssumme gefördert.

3) Thermische Solaranlagen
für die Warmwasserbereitung oder Heizung und Warmwasser werden ab einer
Bruttokollektorfläche von 5 m² mit 90 € pro m² Kollektorfläche gefördert.
Die Förderobergrenze ist 1 m² Kollektor pro 10 m² beheizte Wohnfläche.
Prozesswärme-Solaranlagen werden mit 90 € pro m² Kollektor bis 1.000 m²
gefördert.

4) Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenen PV-Anlage
Photovoltaikanlagen <= 30 kWp mit maximal 10 % Photovoltaikanlagen > 30 kWp mit maximal 50 %

5) Wasserkraftanlagen erhalten eine Förderung nach Einzelfallprüfung

6) Wärmeübergabestationen
mit einer Leistung von 5 kW bis 25 kW werden mit 1.500 € gefördert
mit einer Leistung von 25 kW bis 50 kW werden mit 1.000 € gefördert

7) Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung (in Verbindung mit einer thermischen
Solaranlage)
Förderung Pelletkessel 1.750 €

Förderung Kombikessel (Hybridanl.) 1.250 €

Förderung Holzhackschnitzelkessel 1.250 €

Förderung Pelletöfen 750 €
zusätzlich werden Partikelabscheider mit 250 € gefördert

8) Wärme- und Kältespeicher werden mit maximal 25 % gefördert

9) Wärmenetze werden mit maximal 25 % gefördert

10) Oberflächennahe Geothermie
Erdwärmesonden werden mit 10 € pro Meter gefördert
Erdwärmekollektoren werden mit 6,50 € pro m² gefördert
Brunnenbohrung für Grundwasserwärmepumpen werden mit
1 € pro l Pumpenleistung gefördert

11) Passivhäuser und werden gefördert mit
a) 4.700 € für Einfamilienhäuser als Passivhaus (inkl. Lüftungsanlage)
b) 3.400 € pro Wohnung für Gebäude mit mindestens 2 Wohneinheiten als
Passivhaus (inkl. Lüftungsanlage)

12) Mieterstrommodelle in Wohngebäuden
Der Mehraufwand für die Messung wird mit maximal 50 % gefördert

Wo stelle ich meinen Antrag?

Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 – Bergbau und Energie in NRW,
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
Anträge können zwischen dem 4. Februar und 1 Dezember eines jeden Kalender-
jahres eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2017 gültig.
Der Auftrag darf erst nach Erhalt des Förderbescheides vergeben werden.

Weitere Informationsmöglichkeiten:

www.progres.nrw.de

Förderrichtlinie progres.nrw 2017
Förderantrag Solarthermie 2017
Förderantrag Biomasseanlage (Holzpellet) 2017
Förderantrag Wohnungslüftung 2017
Förderantrag Passivhaus 2017
Förderantrag Batteriespeicher 2017
Förderantrag Erdwärmeanlagen 2017

(Alle Angaben ohne Gewähr)