Ab dem 26. September 2015 werden neue Heizgeräte für Raumheizung und Warmwasserbereitung sowie Warmwasserspeicher mit Energieeffizienzkennzeichnungen ausgezeichnet. Auch Verbundanlagen, die aus verschiedenen Heizkomponenten bestehen, werden berücksichtigt. Diese schließen besonders energieeffiziente Komponenten wie beispielsweise Solarwärmeanlagen ein. Verbraucher erhalten mit der neuen Kennzeichnung für Produkte und Verbundanlagen zusätzliche Informationen, die sie darin unterstützen, effizientere und umweltfreundlichere Heizsysteme auszuwählen.
Das Effizienzlabel ist verpflichtend für alle Heizsysteme mit Gas- und Ölbrenner und Wärmepumpen. Heizkessel mit erneuerbaren Energien wie Holzpelletkessel fallen nicht unter die neue Verordnung, sie werden erst in ca. 2 Jahren mit einbezogen.
Das Heizsystem wird in die Effizienzklassen von A+++ bis G eingeordnet.
Das Effizienzlabel ist so angelegt, dass ein Gas-Brennwertkessel bereits die Klasse A bekommt. Durch eine Solaranlage kann eine Heizung mit Gas-Brennwertkessel auch die Klasse A++ erreichen.
Wärmepumpen werden im Effizienzlabel mit A++ klassifiziert. Das bedeutet aber nicht, dass die Wärmepumpe tatsächlich besser ist als eine Gas-Brennwertheizung mit Solaranlage. Die Elektrowärmepumpe ist nicht nur teurer in der Anschaffung, sie hat oft auch höhere Betriebskosten.
Ab dem 1. Januar 2016 soll auch ein Effizienzlabel für alte Heizungen eingeführt werden. Im ersten Jahr wird das Effizienzlabel auf freiwilliger Basis von Heizungsbauern und Schornsteinfegern ausgestellt. Ab 2017 wird das Effizienzlabel vom Bezirksschornsteinfeger ausgestellt.