Die Bundesregierung hat zum 1. August 2016 ein neues Förderprogramm zur „Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ in Kraft gesetzt. Das Förderprogramm soll einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich leisten, und so dazu beitragen, dass Deutschland sein Klimaschutzziel für das Jahr 2020 erreicht.
Über das Förderprogramm soll zum einen der Austausch alter Pumpen und der Einbau von modernen, hocheffizienten Heizungsumwälzpumpen und Trinkwasserzirkulationspumpen angereizt werden (Fördertatbestand 1). Weiterhin können im sog. „Fördertatbestand 2“ die Heizungsoptimierung durch die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches sowie zusätzliche niedriginvestive Maßnahmen wie z. B. der Tausch von Thermostatventilen finanziell gefördert werden. Förderfähig sind aber auch die Anschaffung und die Installation von Pufferspeichern, Einzelraumtemperaturreglern, Strangventilen, Technik zur Volumenstromregelung, Separater Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces, oder die optimale Einstellung der Heizkurve. Insbesondere die Förderung von Pufferspeichern ist ein wichtiges Anliegen, da sich Wärmespeicher zum zentralen Element der Energiewende im Gebäude entwickeln müssen.
Die Förderung soll über einen Zuschuss erfolgen, dessen Höhe 30 Prozent der förderfähigen Maßnahmenkosten beträgt. Er kann von Hauseigentümern, Kommunen und Unternehmen in Anspruch genommen werden. Der Förderhöchstbetrag beträgt 25.000 €. Derzeit steht aber noch nicht fest, ob und inwieweit das jetzt an den Start gegangene „Förderprogramm Heizungsoptimierung“ mit dem Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) kombinierbar ist. Ebenso wenig lässt sich derzeit sagen, ob es (technische) Mindestanforderungen (z.B. hinsichtlich des Volumens) an den Pufferspeicher gibt – der BSW-Solar wird hierüber zu einem späteren Zeitpunkt informieren. Das Programm soll vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle administriert werden.
Allerdings können auch derzeit schon im MAP über den Fördertatbestand „Heizungsoptimierung“ bestimmte Maßnahmen (wie z.B. der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe oder der Ersatz und der erstmalige Einbau von Pufferspeichern) zur Optimierung einer drei Jahre alten Heizung durch Zuschüsse gefördert werden. Ebenso ist seit Anfang dieses Jahres über das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) eine zusätzliche (pauschale) Förderung von Optimierungsmaßnahmen an der Heizung in Höhe von 600 € möglich, die die Durchführung bestimmter Schritte wie den hydraulischen Abgleiche voraussetzt.
Im Falle der Modernisierung einer veralteten Heizungsanlage kommt es deshalb künftig verstärkt darauf an, die individuelle Vorteilhaftigkeit der einzelnen Förderprogramme für den konkreten Sanierungsfall zu ermitteln und dem Kunden aufzuzeigen.
Der BSW-Solar begrüßt die Einführung eines neuen Förderprogramms für Heizungspumpen und insbesondere die die Fördermöglichkeit für Pufferspeicher, sieht allerdings die Einführung immer neuer Förderprogramme, die sich hinsichtlich ihrer Förderinhalte sogar inhaltlich überschneiden, kritisch. Denn so besteht das Risiko, dass die Endverbraucher den Überblick über die Förderlandschaft verlieren, der auch durch immer neue Informationskampagnen (z.B. die kürzlich gestartete Informationskampagne „Deutschland macht’s effizient.de“ ) nicht wiederhergestellt werden kann. Der BSW-Solar wird sich deshalb mit den anderen Verbänden unter dem Dach des BEE dafür stark machen, dass die vorhandenen Förderprogramme besser aufeinander abgestimmt werden.
Die Bundesregierung möchte über das Förderprogramm erreichen, dass bis zum Jahr 2020 jährlich bis zu 2 Mio. hocheffiziente Pumpen in Gebäuden installiert und bis zu 200.000 Heizungsanlagen zusätzlich optimiert werden. Im Bundeshaushalt sind für das Förderprogramm für das Jahr 2016 100 Mio. € an Fördermitteln eingeplant.
Die Informationen des BAFA zu dem neuen Förderprogramm finden Sie hier.
Zusätzlich geht das BMWi mit dem neuen Programm für stationäre Brennstoffzellen-Heizungen an den Start. Es ist Bestandteil des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ der Bundesregierung. Ziel des neuen Programms ist es, stationäre Brennstoffzellen-Heizungen als zukunftsweisende Technologie zur gleichzeitigen hocheffizienten Strom- und Wärmeerzeugung breitenwirksam am Markt zu etablieren. Der Energielieferant der Brennstoffzelle ist Wasserstoff, der in einem chemischen Verfahren aus Erdgas gewonnen wird. Neben der effektiven Nutzung von Erdgas und der damit verbundenen Verringerung von CO2-Emissionen, bietet die Technologie gegenüber vergleichbaren konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen den Vorteil eines besseren Verhältnisses von elektrischer Energie zu nutzbarer Abwärme zur Beheizung von Gebäuden.
Eigentümer von Wohngebäuden können beim Kauf einer Brennstoffzellen-Heizung attraktive Zuschüsse erhalten. Die Förderung gibt es für stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung in neuen und bestehenden Wohngebäuden. Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlage. Die Beantragung erfolgt über die KfW mit dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“. Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/433. Anträge können bei der KfW spätestens ab dem 31.08.2016 gestellt werden. Zudem steht das KfW-Infocenter unter: 0800 / 539 9002 zur Verfügung.