Kfw Energieeffizient Sanieren
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.
Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung
– Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
– Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
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KfW-Effizienzhaus
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen ein Bestandsgebäude (Baujahr vor 1995) energetisch zu sanieren
Es gibt 5 Standards:– KfW-Effizienzhaus 55
– KfW-Effizienzhaus 70
– KfW-Effizienzhaus 85
– KfW-Effizienzhaus 100
– KfW-Effizienzhaus 115
– KFW-Effizienzhaus DenkmalZum Beispiel dürfen KfW-Effizienzhäuser 55 einen Jahres-Primärenergiebedarf und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust von höchstens 55 % gemäß EnEV 2009 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus nicht überschreiten.
Bei den anderen Effizienzhäusern gibt die Zahl das Verhältnis zu einem Neubau an.
Je besser der Standard des sanierten Gebäudes ist, desto günstiger sind die Zinsbedingungen.Das Erreichen der Anforderungen des KfW-Effizienzhauses muss durch einen von der KfW zugelassen Sachverständigen bestätigt werden.
Die Kombination mit den Zuschüssen des Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien ist möglich.
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Einzelmaßnahmen
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen, die die von der KfW geforderten Mindeststandards erfüllen müssen:
– Wärmedämmung der Außenwände
– Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume,
von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der
Kellerdecke zum kalten Keller
– Erneuerung der Fenster
– Einbau einer Lüftungsanlage
– Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten
Umwälzpumpe mindestens der Klasse A
Als Austausch der Heizung gilt der Einbau eines Brennwertkessels,
Kraft-Wärme-Kopplung oder der Anschluss an Nah- oder Fernwärme
Eine Solaranlage wird nur in Kombination mit einer Heizung mitgefördert.
– LüftungsanlagenEine Kombination der geförderten Einzelmaßnahmen mit dem Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien schließt die KfW aus. Auch können Pelletkessel und Wärmepumpen nicht als Einzelmaßnahme gefördert werden.
- Ergänzungskredit Erneuerbare Energien
Die Investition in Erneuerbare Energien (Thermische Solaranlagen, Holzpelletkessel) kann mit dem Ergänzungskredit gefördert werden.
Der Zinssatz ist etwas schlechter und es gibt keinen Teilschulderlass.
Dafür kann diese Kreditvariante mit dem Zuschuss des Marktanreizprogramms Erneuerbare Energien kombiniert werden.
Mehr Infos finden Sie auf der Internetseite der KfW.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
Träger von Investitionsmaßnahmen für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude:
– Privatpersonen
– Wohnungsunternehmen
– Wohnungsgenossenschaften
– Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften des
öffentlichen Rechts
– Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm bietet zwei Varianten der Fördermöglichkeit:
- Kreditförderung
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Zur Zeit (25.08.2015) liegt der Zinssatz bei 0,75 % effektiv.
Das Kreditvolumen beträgt bei dem KfW-Effizienzhaus 100.000 € pro Wohneinheit und bei Einzelmaßnahmen 50.000 € pro Wohneinheit.
Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.
– Das KfW-Effizienzhaus 55 erhält einen Tilgungszuschuss von 27,5 %
– Das KfW-Effizienzhaus 70 erhält einen Tilgungszuschuss von 22,5 %
– Das KfW-Effizienzhaus 85 erhält einen Tilgungszuschuss von 17,5 %
– Das KfW-Effizienzhaus 100 erhält einen Tilgungszuschuss von 15 %
– Das KfW-Effizienzhaus 115 erhält einen Tilgungszuschuss von 12,5 %
– Das KfW-Effizienzhaus Denkmal erhält einen Tilgungszuschuss von 12,5 %
– Einzelmaßnahmen erhalten einen Tilgungszuschuss von 7,5 %
das Heizungspaket und das Lüftungspaket erhalten einen
Tilgungszuschuss von 12,5 % -
Investitionszuschuss
Alternativ zur Kreditvariante kann man sich den Zinsvorteil auszahlen lassen:
Der Investitionszuschuss ist nicht mit anderen öffentlichen Zuschussförderungen kumulierbar
– Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 55: 30 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 30.000 € pro Wohneinheit
– Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 70: 25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 € pro Wohneinheit
– Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 85: 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 € pro Wohneinheit
– Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 100: 17,5 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 17.500 € pro Wohneinheit
– Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 115: 15 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 15.000 € pro Wohneinheit
– Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus Denkmal: 15 % der förderfähigen
Investionskosten, maximal 15.000 € pro Wohneinheit
– Investitionszuschuss bei Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 5.000 € pro Wohneinheit
das Heizungspaket und das Lüftungspaket erhalten einen
Investitionszuschuss von 15 % - Sonderförderung
– Zuschuss für Baubegleitung
Wer ein KfW-Effizienzhaus baut oder mindestens 2 Einzelmaßnahmen durchführt
kann sich eine Baubegleitung eines Sachverständigen mit 50 % fördern lassen,
maximal 4.000 €
Für im vorliegenden Programm geförderte Maßnahmen ist eine steuerliche Förderung gemäß § 35a Absatz 2 Satz 2 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ausgeschlossen.
Wo stelle ich meinen Antrag?
Der Kredit wird bei einer Bank beantragt.
Die Zuschüsse werden direkt bei der KfW beantragt.
Weitere Informationsmöglichkeiten:
Kreditanstalt für Wiederaufbau: www.kfw.de
Merkblätter zu den einzelnen Kreditprogrammen der KfW:
Energieeffizient Sanieren Kredit
Energieeffizient Sanieren Zuschussvariante
Technische Mindestanforderungen
Energieeffizient Sanieren Baubegleitung
(Alle Angaben ohne Gewähr)