Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Was wird gefördert?

Strom aus Photovoltaikanlagen wird mit einer erhöhten Vergütung für den eingespeisten Strom gefördert.

Wer wird gefördert?

Investoren in Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder auf Freiflächen

Wie wird gefördert?

Seit dem 01.02.2013 sinkt die Solarstromvergütung monatlich.

Zur Zeit sinkt die Vergütung monatlich um 1 %.

Ab dem 01.02.2018 wird die Degression der Marktentwicklung angepasst.

Ab dem 01.02.2019 gelten diese Einspeisevergütungen gestaffelt nach Anlagengröße:

Inbetriebnahmedatum bis 10 kWp(Ct/kWh) 10-40 kWp(Ct/kWh) 40-500 kWp(Ct/kWh)
01.02.2019 11,35 11,03 9,47
01.03.2019 11,23 10,92 8,99
01.04.2019 11,11 10,81 8,50

Die Vergütungssätze aus dem EEG sind Nettobeträge. Besteht eine Mehrwertsteuerabzugsfähigkeit zahlt der Netzbetreiber zusätzlich die Mehrwertsteuer, die dann aber an das Finanzamt abgeführt werden muss. Damit der Solarstrom die Netze nicht überlasten kann, nehmen auch Anlagen bis 100 kWp am Einspeisemanagement teil. Der Netzbetreiber muss die Möglichkeit erhalten, die PV-Anlage abzuschalten.

Alternativ kann die maximale Einspeiseleistung der PV-Anlage auf 70% der Modulleistung begrenzt werden.

Wo stelle ich meinen Antrag?

Die Einspeisung wird beim zuständigen Netzbetreiber beantragt.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet den Strom zu den gesetzlichen Bedingungen abzunehmen.

Alle Photovoltaikanlagen zur Netzeinspeisung müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Mehrwertsteuer

Mit der Investition in eine Photovoltaikanlage, deren Strom zumindest teilweise verkauft wird, wird der Investor automatisch ein Unternehmer. Damit man die Mehrwertsteuer aus der Investition in die Photovoltaikanlage zurückerstattet bekommen kann, muss beim Finanzamt die Mehrwertsteuerpflicht beantragt werden.

Wird ein Teil des erzeugten Strom selbst genutzt, ist dies bei der Mehrwertsteuererklärung zu berücksichtigen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19.09.2014 eine Regelung für die Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und KWK-Anlagen veröffentlicht.

Die Gesetzestexte zum EEG finden Sie auf der Seite des Solarenergie Fördervereins SFV

Weitere Informationsmöglichkeiten:

Bundesumweltministerium: www.bmu.de
Solarenergie-Förderverein: www.sfv.de

(Alle Angaben ohne Gewähr)