Kraft-Wärme-Kopplungs Gesetz

Was wird gefördert?

Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird mit einem Bonus für den eingespeisten Strom gefördert.

Wer wird gefördert?

Betreiber von KWK-Anlagen. KWK-Anlagen sind definiert als Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Hierzu gehören unter anderem Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen. Seit dem 01.01.2009 werden nur noch hocheffiziente KWK-Anlagen gefördert. Bei Kleinst-BHKW bis 50 kW bestätigt das der Hersteller des BHKW.

Wie wird gefördert?

KWK-Anlagen erhalten unterschiedliche Fördersätze. Wir konzentrieren uns hier auf die Förderung von Kleinst-BHKW bis 50 kW elektrische Leistung und Brennstoffzellen. Die Heizkraftanlage Dachs der Firma Senertec ist ein Kleinst-BHKW im Sinne des KWK-Gesetzes.

Mini-BHKW und Brennstoffzellenheizungen, die ab dem 01.01.20162 installiert werden, erhalten für die ersten 60.000 Vollbenutzungsstunden einen Bonus auf die erzeugte Kilowattstunde:

  • 8 Euro-Cent für den in das Versorgungsnetz eingespeisten Strom
  • 4 Euro-Cent für den selbstgenutzten Strom

Wo stelle ich meinen Antrag?

Der Bonus im Rahmen des KWK-Gesetzes muß beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Die Beantragung ist für Kleinst-BHKW kostenfrei.

Mehrwertsteuer

Mit der Investition in eine KWK-Anlage, deren Strom zumindest teilweise verkauft wird, wird der Investor automatisch ein Unternehmer. Damit man die Mehrwertsteuer aus der Investition in die Photovoltaikanlage zurückerstattet bekommen kann, muss beim Finanzamt die Mehrwertsteuerpflicht beantragt werden.

Wird ein Teil des erzeugten Strom selbst genutzt, ist dies bei der Mehrwertsteuererklärung zu berücksichtigen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19.09.2014 eine Regelung für die Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und KWK-Anlagen veröffentlicht.

Weitere Informationsmöglichkeiten:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: www.bkwk.de

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) hat einen informativen Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von Mikro-BHKWs bis 5 kW herausgegeben.

(Alle Angaben ohne Gewähr)