Mini-KWK-Zuschuss
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung von wärmegeführten Mini-KWK-Anlagen (inkl. der notwendigen Anlagenperipherie) im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kW elektrisch. Förderfähig sind Mini-KWK-Anlagen, die
– über einen Wartungsvertrag betreut werden,
– nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen und
– einen integrierten Stromzähler haben
– es werden nur Anlagen in Bestandsgebäuden gefördert.
Die Förderung muss vor Auftragsvergabe beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehmen, Kommunen und gemeinnützige Investoren
Wie wird gefördert?
Die Basisfördersätze je installierten kW elektrisch sind für die jeweiligen Leistungsbereiche:
0 bis 1 kW 1.900 € je kW
1 bis 4 kW 300 € je kW
4 bis 10 kW 100 € je kW
10 bis 20 kW 10 € je kW
Bonusförderungen:
Besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen können zusätzlich zur Basisförderung ein Bonus als prozentualer Aufschlag auf die Basisförderung erhalten.
Der Wärmeeffizienzbonus wird für Mini-KWK-Anlagen gewährt, die mit einem (zweiten) Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind. Der Wärmeeffizienzbonus beträgt 25 Prozent der Basisförderung.
Der Stromeffizienzbonus wird für Anlagen mit einem besonders hohen elektrischen Wirkungsgrad gewährt und beträgt 60 % der Basisförderung.
Als besonders stromeffizient gelten Brennstoffzellen.
Zum Beispiel erhält der Dachs mit Erdgasbetrieb, 5,5 kW elektrisch, eine Basisförderung von:
1 * 1.900 € + 3 * 300 1,5 * 100 € = 2.950 €
wird zusätzlich ein Abgaswärmetauscher (Kondenser) installiert erhöht sich die Förderung um 25 Prozent auf 3.687,50 €.
Das Brennstoffzellen-Heizgerät Vitovalor mit integriertem Brennwertkessel wird mit 3.515 € gefördert.
Ab dem 01.12.2016 werden Brennstoffzellen durch die KfW mit einem Zuschuss aus dem Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren gefördert.
Der Zuschuss für das Brennstoffzellen-Heizgerät Vitovalor beträgt 9.300 €.
Das Land NRW fördert die Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen des Förderprogramms progres.nrw
Wo stelle ich meinen Antrag?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn
Weitere Informationsmöglichkeiten:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: | www.bafa.de |
Bundesumweltministerium | www.bmu.de |
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) hat einen informativen Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von Mikro-BHKWs bis 5 kW herausgegeben.