Ökologische Steuerreform (Förderung KWK)

Was wird gefördert?

Der Verbrauch von fossilen Energien wird durch die Ökosteuer belastet. Durch den erhöhten Energiepreis werden Energiesparmaßnahmen und der Einsatz von Anlagen zur Nutzung erneuerbarerer Energien wirtschaftlicher.

Brennstoffe für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind von der Ökosteuer und der Mineralölsteuer befreit.

Wer wird gefördert?

Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einem Gesamtnutzungsgrad von über 70%.

Wie wird gefördert?

Die Einsparung gegenüber dem Brennstoffeinsatz in Heizungsanlagen beträgt

  • bei Heizöl 6,135 Cent/Liter
  • bei Erdgas 0,55 Cent/kWh
  • bei Flüssiggas 6,06 Cent/kg

Nutzer von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhalten für den gesamten Gas- bzw. Öleinsatz für das Blockheizkraftwerk den Ökosteueranteil zurückerstattet.
Das heißt auch für den Anteil Gas oder Öl der aus dem BHKW zu Heizzwecken genutzt wird.

Wo stelle ich meinen Antrag?

Die Steuerbefreiung von der Mineralölsteuer und die Erstattung der Ökosteuer wird bei dem zuständigen Hauptzollamt beantragt.