Um den Klimawandel abzubremsen hat sich Deutschland, seinen CO2-Ausstoß drastisch zu verringern. Einige neue Vorschriften und Förderungen sollen helfen, den Energieverbrauch der Haushalte zu verringern.

Energieeinsparverordnung EnEV 2016
Mit Jahresbeginn haben sich die Anforderung an Neubauten um 25 Prozent verschärft. Damit ist das von der KfW im letzten Jahr noch geförderte Effizienzhaus 70, das 30 Prozent unter den Anforderungen der alten EnEV lag, jetzt der neue Standard. Die Folge ist, dass es für diesen Gebäudestandard keine Förderungen der KfW gibt. Für die KfW-Förderung werden neue effizientere Gebäudeklassen eingeführt.

Effizienzlabel für Heizungsanlagen
EnergielabelSeit September müssen alle neuen Heizungsanlagen mit fossilen Energieträgern (also Gas, Öl und Strom), mit einem Effizienzlabel versehen werden. Wie wir es bereits von Kühlschränken und anderen Haushaltsgeräten kennen, werden jetzt auch Heizungsanlagen mit einem Energielabel versehen. Die farbige Skala von rot bis grün zeigt deutlich sichtbar die energetische Güte der Heizungsanlage. Die Klasse wird wie bei den Haushaltsgeräten zusätzlich mit einem Buchstaben von A++ bis G bezeichnet.
Bei Heizungsanlagen ist die Klassifizierung allerdings etwas komplizierter als z.B. bei einem Kühlschrank. Eine Heizungsanlage besteht aus verschiedenen Komponenten wie dem Heizkessel, dem Warmwasserspeicher, der Regelung und gegebenenfalls eine Solaranlage. Diese Komponenten gehen in die Berechnung des Energielabels ein.
Neu für 2016 ist, dass dieses Label jetzt auch für bestehende Heizkessel gilt. Heizungsinstallateure, Energieberater und Schornsteinfeger können 2016 alte Heizkessel mit dem Energielabel versehen. In 2016 gilt das nur für Kessel mit einem Baujahr 1986 und älter. Jedes Jahr wird dann das Kesselalter angehoben für das ein Energielabel vergeben wird. Das Erstellen des Energielabels ist für den Besitzer kostenlos, es soll ihn aber dazu animieren seine alte Heizungsanlage zu erneuern.

Höhere Förderungen für Solaranlagen, Pelletkessel und Kesseltausch
Die Bundesregierung hat das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) aufgelegt.
Im Rahmen dieses Programms werden die bestehenden Förderungen verbessert. Im Rahmen des Marktanreizprogramms Erneuerbare Energien (MAP) wird die Förderung um 20 Prozent erhöht, wenn sie eine alte ineffiziente Anlage ersetzt. Eine Solaranlage mit Brennwertkessel wird jetzt mit 3.000 € statt 2.500 € gefördert. Hinzu kommt ein Pauschalbetrag von 600 € für die Durchführung weiterer Optimierungsmaßnahmen, die vorab durch einen Heizungscheck ermittelt worden sind. Zu den Optimierungsmaßnahmen gehört der hydraulische Abgleich der Heizkörperanlage oder die Anpassung von Heizkörpern an niedrigere Vorlauftemperaturen.
Wird nur der alte Heizkessel gegen einen Brennwertkessel getauscht, hat die KfW dies bisher mit einem Zuschuss von 10 Prozent gefördert. Der Zuschuss wird jetzt auf 15 Prozent angehoben. Alternativ kann man natürlich auch den günstigen Kredit der KfW nutzen.
Neu ist jetzt, dass die KfW auch den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung fördert, wenn gleichzeitig auch mindestens eine andere Energiesparmaßnahme durchgeführt wird.

Durch die neuen Förderprogramme wird die Förderlandschaft nicht einfacher. Deshalb empfehle ich Ihnen die kompetente Beratung des Heizungshandwerks und der Energieberater.
Für die Umwelt ist es wichtig, dass wir den CO2-Ausstoß schnell reduzieren. Ich hoffe, dass die neuen Maßnahmen den Umstellungsprozess beschleunigen.

Dies ist ein Beitrag für die Energiekolumne der Zeitung Vestimmo