Ende des Jahres 2015 lief die Speicherförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus. In 2015 wurden ca. 17.000 Solarstromspeicher gefördert.
Ein Solarstromspeicher erhöht den Anteil des selbst genutzten Solarstroms und verbessert die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage.
Ein gut geregelter Batteriespeicher schont das Stromnetz. Die Mittagsspitze der PV-Anlage wird in der Batterie gespeichert und belastet so nicht das Stromnetz und kann in der Nacht genutzt werden. Damit die Batteriespeicher netzdienlich werden wurde in der alten Förderrichtlinie gefordert, dass die Photovoltaikanlage nur maximal 60 Prozent der Modulleistung in das Netz einspeist, das heißt eine PV-Anlage mit 5 kWp darf nur maximal 3 kW einspeisen der Überschuss wird direkt im Hausnetz genutzt oder in der Batterie gespeichert.
Jetzt wird das Förderprogramm zum 1. März mit angepassten Förderkriterien neu aufgelegt:
- Die maximale Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt wird von 60 % auf 50 % gesenkt.
- Die Zeitwertersatzgarantie für den Batteriespeicher wird von 7 auf 10 Jahre verlängert. Dies wird die Speicherpreise sicherlich etwas erhöhen, aber die Sicherheit für den Nutzer wird verbessert.
- Die Fördersumme wird von 30 % auf 25 % verringert und soll dann jedes Jahr reduziert werden:
ab 01.07.2016 sind es dann 22 %, ab dem 01.01.2017 19 %, ab dem 01.07.2017 16%, ab dem 01.01.2018 13 %, ab dem 01.07.2018 bis zum Programmende 31.12.2018 10 %
Die Förderung gilt für alle neu installierten Solarstromanlagen und für die Nachrüstung von PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 errichtet wurden.
Wie bisher wird die Förderung über die KfW abgewickelt. Der Nutzer stellt bei seiner Bank einen Kreditantrag. Die Förderung wird als Tilgungszuschuss auf den Kredit gewährt.
Um eine hohe Qualität der Batteriespeicher zu erreichen, muss der Installateur seine Fachkenntnis nachweisen.
Die SWB GmbH ist ein Solar-Installationsbetrieb mit Fachkenntnis. Wir können unsere Kunden für das optimale Batteriespeichersystem beraten.